Das Urteil stütze sich in erster Linie auf objektivierbare Spuren, sagte die Präsidentin der Fünferkammer. Mit dem Strafmass liegt das Gericht fünf Jahre unter dem Antrag des Staatsanwalts. Dagegen hatte die Verteidigerin auf Freispruch plädiert. Sie will das Urteil denn auch anfechten, wie sie zur Nachrichtenagentur sda sagte.

Die damals 23-jährige Frau, die ebenfalls aus Sri Lanka stammte, war am 13. Dezember 2000 in ihrer Wohnung von der Mutter mit durchschnittener Kehle tot aufgefunden worden. Für das Gericht war nach dem dreitägigen Prozess klar, dass der Angeschuldigte der letzte Besucher des Opfers war und dieses auch umgebracht hat.

Die Gerichtspräsidentin verwies bei den entscheidenden Spuren namentlich auf einen Fuss- und einen Fingerabdruck des Täters in der Wohnung des Opfers und einen nassen Plastiksack mit Blut- und DNA-Spuren der Getöteten im Logis des Täters. Zudem wurde in dessen Auto ein Dolch gefunden mit DNA-Spuren des Opfers an der Griffschale.

Das ausschlaggebende Problem des Paares sah die Präsidentin in dessen ambivalenter Beziehung, in welcher der Beschuldigte über Jahre immer wieder auch gewalttätig wurde. Mehrmals griff deswegen die Polizei ein. Schliesslich habe der Tamile nach einem weiteren Streit dem Konflikt und dem Leben der jungen Frau ein Ende setzen wollen, was egoistisch und verwerflich sei.

Die Gerichtspräsidentin beurteilte das Vorgehen des Beschuldigten als skrupellos und besonders grausam. Der Mann habe sein Opfer zunächst heftig gewürgt und ihm dann die Kehle durchschnitten.

Für das Gericht war klar, dass es sich bei der Bluttat um einen Mord handelte. Wäre das Delikt "nur" als vorsätzliche Tötung qualifiziert worden, hätte der Beschuldigte wegen Verjährung nicht verurteilt werden können.

Als belastend wertete das Gericht auch die überstürzte Flucht des Angeklagten kurz nach dem Tod der jungen Frau. Dieses Verhalten sei nicht anders erklärbar als mit der Täterschaft, befand die Präsidentin.

Der Mann, der als Asylbewerber zehn Jahre in der Schweiz gelebt und unter anderem als Kellner gearbeitet hatte, flüchtete mit falschen Papieren nach Neuseeland und ersuchte dort unter falschem Namen um Asyl.

In seiner neuen Heimat fing der Beschuldigte 2001 ein neues Leben an, heiratete, wurde Vater von zwei Kindern und führte in Auckland einen Lebensmittelladen. Erste Ende 2014 wurde er aufgrund von Hinweisen enttarnt und 2015 an die Schweiz ausgeliefert.

Die Zeit, die er seither hinter Gittern verbracht hat, wird ihm bei der Strafe angerechnet. Die Sicherheitshaft wurde am Freitag um drei weitere Monate verlängert. Der Familie des Opfers sprach das Gericht eine Genugtuungssumme von insgesamt 130'000 Franken zu, dies mit fünf Prozent Zins seit Dezember 2000. Einen Teil der Genugtuung hat bereits die Opferhilfe ausgerichtet.

(SDA)