Grundlage des Verfahrens war der Fund von 2700 Fotos und 150 Filmen mit kinderpornografischen Aufnahmen auf einem Datenträger des Beschuldigten. Er hatte die Bilder im Toggenburg, aber auch in Frankreich und Deutschland in Hotelzimmern und Ferienhäusern zumeist selber produziert. Dabei soll der Mann die Mädchen immer wieder sexuell missbraucht und sich dabei gefilmt haben.

Das Kreisgericht Toggenburg sprach den Beschuldigten vor einem Jahr schuldig der jeweils mehrfachen sexuellen Nötigung, der Schändung, der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Pornografie, der Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der Anstiftung zur Herstellung von Pornografie.

Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Das Gericht verfügte weiter eine ambulante Massnahme während des Strafvollzugs. Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung.

(SDA)