Als Basis gelten nach wie vor die im Gesamtarbeitsvertrag der Branche festgehaltenen Bestimmungen.

Die ab Januar 2019 geltende Vereinbarung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehe im Grundsatz den vollständigen Ausgleich der Teuerung vor, teilten die Sozialpartner am Dienstag mit. Dabei stützen sie sich auf die Entwicklung des Konsumentenpreisindex im August (+1,2%) und den Median-Lohn in der Branche von 5'439 Franken im Monat.

Darauf aufbauend sollen die Mitarbeitenden mit Monatslöhnen zwischen 4'351 und 6'527 Franken entweder in den Genuss einer Erhöhung von 65 Franken je Monat oder einer Saläraufbesserung von 1,2 Prozent kommen, hiess es weiter. Die Gehälter die unter- beziehungsweise oberhalb dieser Bandbreite liegen, werden eine Zulage von monatlich 52 respektive 78 Franken erhalten.

(SDA)