Das am Donnerstag von der Zeitung "24 heures" publik gemachte Urteil das Verwaltungsgerichts datiert vom 29. Juni. Es stellt fest, dass entgegen den Behauptungen von Uber Eats sehr wohl "ein Unterordnungsverhältnis" zwischen den Kurieren und dem Unternehmen besteht.

Dieses Verhältnis ergebe sich insbesondere "aus der Kontrolle der Arbeitnehmer durch das Geolokalisierungssystem sowie aus den Möglichkeiten, den Zugang zu den Konten der Zusteller zu beschränken und zu deaktivieren", urteilt das Gericht. Das Arbeitsgesetz sei folglich auf sie anwendbar. Die Richter stützten sich dabei insbesondere auch auf ein Urteil des Bundesgerichts.

Das Arbeitsinpektionsamt Lausanne hatte 2020 eine Untersuchung über den Status von Uber Eats als Arbeitgeber eingeleitet. Sie kam zum Schluss, dass die Kuriere als Arbeitnehmer im Sinne des Bundesgesetzes über die Arbeit zu betrachten sind.

Nach einer ersten Beschwerde hatte das Waadtländer Wirtschaftsdepartement im vergangenen Oktober die Entscheidung der Arbeitsinspektion bestätigt. Diese Sichtweise bekräftigte das Kantonsgericht nun. Für Uber Eats ist noch eine Beschwerde beim Bundesgericht möglich.