Grund für die geplanten, obligatorischen Ausbildungsdienste im Ausland sind «räumliche und sicherheitstechnische» Einschränkungen in der Schweiz, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Diese machten es zunehmend schwierig, hierzulande geeignete Infrastruktur bereitzustellen.

Armeeangehörige sollen aber, wie es bis anhin im Rahmen normaler Wiederholungskurse auch galt, eine Dienstverschiebung beantragen können, wenn sie den Dienst im Ausland nicht leisten wollen oder können.

Zentrales Element der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Vorlage ist derweil die bereits im Juni angekündigte, neue Führungsstruktur zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit: Die Armee gliedert sich künftig unter anderem in das Kommando Operationen, das Heer und die Luftwaffe. Heer und Luftwaffe sind dabei neu auch direkt dem Chef der Armee unterstellt.

Weiter will der Bundesrat den Schutz der Armee vor Spionage und Sabotage verbessern: Die Militärpolizei soll beispielsweise «vorsorgliche und unaufschiebbare Massnahmen treffen können», um bei Vorkommnissen mit unklarem Sachverhalt festzustellen, ob strafrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen. So könnten Beweismittel gesichert und Erkenntnisse zur Gefahrenabwehr gewonnen werden, hiess es weiter.

(AWP)