Im Jahresabschluss 2025 habe das Unternehmen aufgrund eines Fehlers in der Geldflussrechnung den Cashflow aus Betriebstätigkeit zu hoch und jenen aus Investitionstätigkeit im gleichen Umfang zu tief ausgewiesen, teilte die SIX Exchange Regulation (SER) am Freitag mit. Dieser Verstoss sei «mittelschwer».

Zudem bediente Asmallworld laut SER bei der Verbreitung einer Ad-hoc-Mitteilung wiederholt den E-Mail-Verteiler für Interessierte nicht. Die Mitteilung habe eine Veränderung im Verwaltungsrat betroffen. Diesen Verstoss beurteilte die SER als «schwer».

In beiden Fällen wertete die Aufsichtsbehörde das Verschulden als fahrlässig. Bei der Festlegung der Bussenhöhe berücksichtigte sie auch die Sanktionsempfindlichkeit der kotierten Gesellschaft. Der Sanktionsbescheid ist noch nicht rechtskräftig.

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(AWP)