Der Ständerat hat die Änderungen des Luftfahrtgesetzes in der Gesamtabstimmung mit 37 zu 4 Stimmen angenommen. Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat. Er hat über die Inlandverbindungen durch ausländische Gesellschaften noch zu entscheiden.

Im Rahmen der Gesetzesänderung sollen neu Luftfahrtunternehmen mit Hauptgeschäftssitz in der Europäischen Union oder Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) künftig Inlandverbindungen in der Schweiz anbieten dürfen. Die Konzession soll für die Beförderung von Personen und Gütern im Linienverkehr gelten.

Das soll die Erreichbarkeit verschiedener Landesregionen und deren Vernetzung verbessern. Zurück geht die Forderung auf einen Vorschlag der Verkehrskommission des Ständerats (KVF-S), die das Luftfahrtgesetz ergänzen will. Eine Minderheit von Mathias Zopfi (Grüne/GL) bekämpfte sie erfolglos. Der Antrag der Kommission wurde mit 28 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Standort Tessin stärken

Ausländische Anbieter für Inlandverbindungen wären «nur in Ausnahmefällen» möglich, sagte Kommissionssprecherin Esther Friedli (SVP/SG). Nämlich nur, wenn kein Schweizer Unternehmen die Strecke bedienen wolle, das ausländische Unternehmen alle erforderlichen Berechtigungen aufweisen könne und das Verkehrsbedürfnis in keiner anderen Weise gleichberechtigt befriedigt werden könne.

«Die Realität zeigt, dass es in der Schweiz Verbindungen gibt, die mit dem öffentlichen Verkehr nicht funktionieren», sagte Fabio Regazzi (Mitte/TI). Konkret war die Rede von der Strecke zwischen Lugano und Genf, für welche Reisende mit dem Zug rund fünf Stunden benötigen. Es sei eine Frage der Mobilität und Chancengleichheit. Die Tessiner Wirtschaft könne ausserdem so gestärkt werden, ergänzte Carlo Sommaruga (SP/GE).

Das Begünstigen und Unterstützen von Inlandflügen würde ein Signal senden, das «nicht klug» sei, sagte Zopfi. Er kritisiert den Entscheid, da so gehandelt werden würde, als ob die Hitze im diesjährigen Sommer oder der Klimawandel nie da gewesen wären.

Zopfi ergänzte, dass man eineinhalb Jahre mit dem Zug fahren könnte, um das CO2-Äquivalent für einen einzigen Hin- und Rückflug zu erreichen. Auch könne nur gerade die Hälfte der Zugfahrtzeit gewonnen werden. «Es ist nicht mehr Fliegen notwendig, sondern weniger», schloss er.

Mehr Schutz für Flugpersonal

Ebenfalls diskutiert wurde über den Schutz der Gesundheit des Flugpersonals. Eine Minderheit von Baptiste Hurni (SP/NE), die mehr Rücksicht bei den Dienst-, Flug- und Ruhezeiten forderte, um müdigkeitsbedingten Risiken vorzubeugen, wurde mit 28 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Arbeits- und Ruhezeiten im Gewerbeflug würden bereits heute umfassend geregelt, argumentierte die Mehrheit. Sie sah keinen zusätzlichen Regelungsbedarf.

Angenommen hingegen wurde eine Minderheit von Hurni, die konkrete Strafen und Bestimmungen im Gesetz fordert, im Umgang mit dem Flugpersonal. So sollen Personen, die das Flugpersonal durch Gewalt oder Drohungen an der Ausübung ihrer Aufgaben hindern, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe gebüsst werden. Wer die Sicherheit des Luftfahrzeuges oder Leib und Leben von Menschen gefährdet, soll bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe riskieren.

Vorfälle mit renitenten Passagieren würden in der Luft wie auch im restlichen öffentlichen Verkehr zunehmen. Daher sei es gerechtfertigt, dass die Flugzeugbesatzung besondere Bestimmungen erhalte wie beispielsweise Zugpersonal, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Es gehe um die Sicherheit von Besatzungen und der Passagiere.

Berufsgruppen dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden, erwiderte Beat Rieder (Mitte/VS) und zog dabei einen Vergleich zu Lastwagenfahrern und Kellnerinnen, die über keine besondere Bestimmung verfügten. Die Kommission sah das Problem nicht bei den fehlenden Bestimmungen, sondern bei den ausbleibenden Anzeigen.

Betriebszeiten gesetzlich geregelt

Bereits einig mit dem Nationalrat ist der Ständerat bei der gesetzlichen Absicherung der Betriebszeiten der Landesflughäfen Zürich und Genf. Davon erhofft sich das Parlament, die langfristige internationale Anbindung der Schweizer Wirtschaft zu gewährleisten.

Nicht nur die bestehenden Bauten und Anlagen sollen mit der Ausweitung des Gesetzes gesetzlich geschützt werden, sondern auch deren Betrieb samt der Betriebszeiten. Gegnerinnen und Gegner befürchteten eine Zementierung der bereits bestehenden Belastungen für die Bevölkerung.

Noch weitere Änderungen bringt das Luftfahrtgesetz, etwa im Bereich der Flugsicherheit. Etwa soll die Altersgrenze für Berufshelikopterpiloten einheitlich auf bis zum Ende des 65. Lebensjahrs angehoben werden. Ausserdem sollen Flughäfen und Flugunternehmen für die Zutrittskontrollen an Flughäfen neu die Identität der Passagiere und des Personals auch mit früher erhobenen biometrischen Personendaten vergleichen.

(AWP)