Mit der anstehenden Revision des Finanzinstitutsgesetzes (Finig) stehe die Schweiz vor einer Richtungsentscheidung, sagte SBVg-Chefökonom Martin Hess am Donnerstag bei der Präsentation eines neuen «Vertiefungspapiers» des Branchenverbands. «Die Frage lautet längst nicht mehr, ob wir uns in der Schweiz mit Stablecoins befassen müssen, sondern wie wir sie gestalten.»

Stablecoins sind Kryptowährungen, deren Wert an nationale Währungen gekoppelt ist: So entspricht ein «USDT» des weltweit grössten Stablecoin-Anbieters Tether genau einem US-Dollar. Sie ermöglichen Nutzern dank der Blockchain-Technologie direkte und sofortige Zahlungen untereinander.

Keine Hürden zur ausländischen Konkurrenz

Für einen einheimischen Emittenten von Franken-Stablecoins sprächen Sicherheits- wie auch Stabilitätsüberlegungen, so die SBVg. Der Stablecoin dürfe deshalb nicht an Hürden scheitern, die «heimische Anbieter gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligen», betonte Hess.

Nicht zuletzt verlangt die Bankiervereinigung, dass Banken Stablecoins direkt ausgeben dürfen. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats sieht dagegen die Gründung separater Tochtergesellschaften vor.

Lockerungen regt der Branchenverband auch bei den Unterlegungspflichten für die Stablecoins an. So sollen neben kurzfristigen Papieren etwa auch Papiere mit mittleren Laufzeiten, Pfandbriefe oder Fremdwährungs-Anlagen in Frage kommen.

Strenge Geldwäschereibestimmung

Bezüglich der in der Schweiz derzeit sehr restriktiven Geldwäschereivorschriften für Stablecoin-Herausgeber fordert der Branchenverband vor allem eine Abstimmung mit den Regeln in anderen Währungsräumen. Die hiesigen Vorgaben müssten «risikobasiert sowie technisch machbar ausgestaltet» sein.

Die Finanzmarktaufsicht Finma hatte 2024 für Stablecoin-Anbieter das «Whitelisting» eingeführt, das von der Kryptobranche stark kritisiert wurde: Damit darf die Übertragung von Stablecoins nur an vollständig identifizierte Personen erfolgen. Andere Rechtsräume gehen deutlich weniger weit.

Rückstand der Schweiz

Die Schweiz ist bei der Regulierung von Stablecoins nach Ansicht vieler Beobachter mittlerweile in einem klaren Rückstand. So hatte die EU 2023/24 mit der «Markets in Crypto-Assets Regulation» (Mica) einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte geschaffen. Die USA hatten 2025 mit dem «Genius Act» einen spezifischen Rahmen für Stablecoins geschaffen.

In der Schweiz hatte der Bundesrat im Oktober 2025 eine Änderung des Finanzinstitutsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, in welcher er die Rahmenbedingungen für Stablecoins verbessern will. Eine Botschaft an das Parlament wird allerdings erst im kommenden Jahr erwartet.

Franken-Stablecoins spielen allerdings derzeit noch kaum eine Rolle. Zu den wenigen Anbietern gehört das deutsche Unternehmen AllUnity, dessen Stablecoin CHFAU ein Volumen von etwa 35 Millionen Franken ausweist. Im Testlauf befindet sich derzeit der Stablecoin CHFD, den die Swiss Stablecoin AG zusammen mit einem Konsortium mit mehreren grossen Banken und Finanzunternehmen herausgibt.

tp/to

(AWP)