Mit 40 Stimmen und ohne Gegenstimme oder Enthaltung sagte der Ständerat am Dienstag Ja zur Revision des Geld- und Währungsartikels. Bereits geltende Gesetzesbestimmungen werden damit in die Verfassung geschrieben. Vorgeschlagen hatte dies der Bundesrat, als direkten Gegenvorschlag zur Bargeld-Initiative.

Zwei zusätzliche Sätze

Es gehe um zwei zusätzliche Sätze in der Verfassung, sagte Hans Wicki (FDP/NW), der Präsident der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Der Bundesrat nehme damit das Anliegen der Initiantinnen und Initianten in präziserer Formulierung auf.

Eine eigentliche Pflicht, Bares anzunehmen, bringe die Bestimmung nicht, sagte Wicki. Der Bundesrat prüfe derzeit eine Pflicht für öffentliche Verkehrsbetriebe, Bargeld anzunehmen. Bargeld sei ein Wunsch vieler, auch wenn immer öfter elektronisch bezahlt werde, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter.

Wegen einer Differenz hat der Nationalrat über den Gegenvorschlag noch einmal zu entscheiden. Er verwendete im Verfassungsartikel statt «Franken» das Wort «Schweizerfranken». Der Ständerat bevorzugt das Wort «Franken».

«Franken» bevorzugt

Die Verwaltung habe dargelegt, dass «Schweizerfranken» nicht ideal sei, weil auf den Banknoten «Franken» stehe, sagte Wicki. Auch werde der Franken auch im Nachbarland Liechtenstein eingesetzt.

Mit der Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» verlangt die Freiheitliche Bewegung Schweiz, dass der Bund sicherstellen muss, dass immer genügend Münzen und Banknoten verfügbar sind.

Würde der Franken durch eine andere Währung ersetzt, müssten Volk und Stände darüber entscheiden. Die Stimmempfehlung zur Initiative haben die Räte noch nicht beschlossen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Ablehnung.

(AWP)