"Mit dem Verfahrensabschluss ist klar, dass es keine strafrechtlichen Verfehlungen seitens der Deutschen Bank oder ihrer Mitarbeiter gab", sagte Deutsche-Bank-Rechtsvorstand Stefan Simon. Der zwischenzeitlich erhobene Vorwurf der Beihilfe zur Geldwäscherei sei damit ausgeräumt. Die Deutsche Bank hatte ihre Beziehung als Korrespondenzbank der Danske Bank Estland im Oktober 2015 beendet.

(AWP)