Doch das britische "Competition Appeal Tribunal" entschied in der vergangenen Woche, die Klage nicht zuzulassen. Die Voraussetzungen dafür seien nicht erfüllt, hiess es zur Begründung.

Konkret ging es um sogenannte inländische Interbanken-Entgelte. Das sind Gebühren, die eine Bank etwa erhebt, wenn eine Zahlung mit einer ihrer Kreditkarten getätigt wird. Zahlen muss dafür nicht der Verbraucher, sondern die Bank des Händlers, der die Zahlung erhält.

Die Kläger argumentierten, diese Gebühren seien von den Banken zunächst an die Händler und dann in Form höherer Preise an die Verbraucher weitergegeben worden. Daher seien auch solche Verbraucher betroffen, die keine Kunden von Mastercard sind oder mit Bargeld bezahlt haben./cmy/DP/she

(AWP)