Dabei ging es auch darum, ob die Pflichtmitteilung der Deutschen Börse AG zum geplanten Zusammenschluss mit der London Stock Exchange (LSE) vom 23. Februar 2016 rechtzeitig erfolgte. "Die weitere Bewertung liegt in den Händen der Staatsanwaltschaft", erklärte die Bafin. Zu konkreten Ergebnissen der Untersuchung äusserte sich weder die Finanzaufsicht noch die Staatsanwaltschaft.

Kengeter hatte am 14. Dezember 2015 im Rahmen eines Vergütungsprogramms Deutsche-Börse-Anteile im Wert von 4,5 Millionen Euro gekauft, die er nicht vor Ende des Geschäftsjahres 2019 verkaufen darf. Gut zwei Monate später machte der Dax-Konzern öffentlich, dass eine Fusion mit der Londoner Börse ausgelotet wird. Die Aktienkurse beider Unternehmen stiegen in der Folge deutlich.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gab es bereits seit Sommer 2015 Gespräche der Leitungsebenen der beiden Fusionspartner über einen möglichen Zusammenschluss. Auf der Suche nach Beweisen hatten Ermittler am Mittwoch Kengeters Büro in der Deutschen-Börse-Zentrale sowie seine Frankfurter Privatwohnung durchsucht. Aufsichtsratschef Joachim Faber hatte die Vorwürfe als "haltlos" zurückgewiesen. Insiderhandel kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden./ben/mar/DP/stw

(AWP)