Das Unternehmen habe damit gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) verstossen. Grindr ist eine beliebte und weit verbreitete Dating-App für schwule und bisexuelle Männer sowie Transsexuelle. Das Unternehmen hat nun bis zum 15. Februar Zeit, auf die Einschätzungen der Behörde zu reagieren. Danach wollen die Datenschützer ihren endgültigen Beschluss fassen.

Die in Wien ansässige Datenschutzorganisation Noyb hielt es für unwahrscheinlich, dass sich am Ergebnis der Datenschützer noch etwas ändere, wenn Grindr Einspruch gegen den Bescheid einlege. Der norwegische Verbraucherrat hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit Noyb Beschwerde gegen die App eingereicht und angeführt, Grindr teile persönliche Daten seiner Nutzer gesetzeswidrig zu Marketingzwecken mit Drittparteien. Dazu zählten Profil- und Standortdaten sowie die Tatsache, dass die entsprechende Person grundsätzlich auf Grindr ist.

Die Datenschützer in Norwegen sind nun zu dem Schluss gekommen, dass Grindr dafür die Zustimmung der Nutzer benötigt. Da ein Grindr-Konto zusätzlich etwas über die sexuelle Orientierung aussage, verdienten diese Daten besonderen Schutz./trs/DP/jha

(AWP)