Gillette sieht wegen das Vorgehens des Rivalen eines seiner Patente verletzt, das die Verbindung zwischen den Klingen-Einsätzen des "Mach3" und den Griffstücken betrifft. Wilkinson weist diesen Vorwurf zurück und will die Produktion fortsetzen. Nach Einschätzung von Wilkinson ist das Patent von Gillette nichtig, weil die darin beschriebenen Mechanik schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht wirklich neu gewesen sei.

Der amerikanische Wilkinson-Mutterkonzern Edgewell hat vor kurzem damit begonnen, Klingen, die auf den "Mach3" passen, als Eigenmarke für mehrere Handelsketten herzustellen. Dort werden sie in der Regel zu Preisen verkauft, die spürbar unter denen des Originalzubehörs liegen. Seine Entscheidung will das Gericht am 18. Juli verkünden./rea/DP/stw

(AWP)