Dies, nachdem Anfang 2015 die Stadt Lausanne der APG im Rahmen eines öffentlichen Ausschreiben die Konzession bereits erteilt hatte. Ein Mittbewerber habe hierauf aber Rekurs beim Kantonsgericht eingelegt und von diesem selber den Zuschlag erhalten.

Darauf hätten wiederum APG und die Stadt Lausanne bei Bundesgericht den Entscheid des Kantonsgerichts angefochten, worauf dieser annulliert worden sei und nun doch APG den Zuschlag erhalte.

jl/ra

(AWP)