Die Bank habe eingeräumt, dass sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines sogenannten Nichtverfolgungsabkommens ("Non-Prosecution Agreements" NPA) im Jahr 2015 zusätzliche Kontoinformationen an das Ministerium hätte weitergeben müssen. Konkret hatte sie damals 63 Konten von US-Kunden dem DoJ gemeldet - und damit acht weitere US-bezogene Bankverbindungen verheimlicht, wie nun bekannt wurde. Abgesehen von der Unterlassung der Offenlegung dieser Daten habe die Bonhôte aber in vollem Umfang mit der US-Behörde kooperiert, hiess es weiter.

Die Neuenburger Bank war im Rahmen des US-Programms zur Lösung des Steuerstreits zwischen der Schweiz und den USA zu der Busse verknurrt worden. Auf Hochtouren gelaufen war das US-Steuerprogramm zwischen März 2015 und Januar 2016, als das Justizdepartement mit 80 Schweizer Banken, die unter die "Kategorie 2" des Programms fielen, Nichtverfolgungsabkommen abgeschlossen hatte.

Bank war "Kategorie 2"

Auch die Banque Bonhôte gehörte zu dieser "Kategorie 2". Das Institut hatte unter anderem Nummernkonti oder banklagernde Post verwendet, um die Existenz von undeklarierten Geldern zu verschleiern.

Über die Treuhandgesellschaft und den Trustberater Bonhôte Trust wurden Offshore-Gesellschaften und Stiftungen wie beispielsweise Scheingesellschaften für US-Kunden eingerichtet. Das Schweizer Institut hatte auch US-Steuerpflichtige aufgenommen, die von der UBS und der Credit Suisse zu ihr wechselten, nachdem die beiden Grossbanken ins Visier der US-Behörden geraten waren.

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(AWP)