Die Änderungen stehen den Angaben zufolge im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung per 1. Januar 2020.

Die Generalversammlung hatte den Verwaltungsrat von Castle Private im Mai 2019 ermächtigt, im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms über eine zweite Handelslinie oder mittels Ausgabe von Put-Optionen Namenaktien im Umfang von maximal 10 Prozent des Kapitals zum Zweck der Kapitalherabsetzung zurückzukaufen. Darauf basierend wurde beschlossen, im Anschluss an einen per 12. Juni bereits beendeten Rückkauf durch Ausgabe von handelbaren Put-Optionen ein neues Programm über eine zweite Handelslinie zu lancieren.

Im Rahmen des ersten Programms wurden 547'654 eigene Namenaktien zurückgekauft, entsprechend 4,86 Prozent des Aktienkapitals. Mit dem aktuellen Rückkaufprogramm können daher maximal 578'598 Namenaktien von je 0,05 Franken Nennwert zurückgekauft werden, entsprechend 5,14 Prozent des Kapitals.

Bis zum 20. Dezember seien bereits 180'653 Namenaktien über die separate Handelslinie zurückgekauft worden, hiess es am Freitag. Daher betrage das mögliche Restvolumen noch 397'945 Namenaktien.

Das Rückkaufprogramm läuft noch längstens bis am 13. Juni 2022. Der effektive Umfang des Aktienrückkaufs werde weiterhin einerseits durch die frei verfügbare Liquidität und andererseits aufgrund der Marktlage vom Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen bestimmt, so das Unternehmen.

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(AWP)