Die Befreiungen träten ab heute Dienstag in Kraft und betreffen laut Mitteilung unter anderem die Veröffentlichung und Einreichung eines Geschäftsberichts, die Führung eines Unternehmenskalenders, die Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen und Offenlegung von Management-Transaktionen.

Am 24. April 2017 hat die SIX Swiss Exchange zudem das Gesuch von Charles Vögele um Dekotierung sämtlicher Inhaberaktien bewilligt. Der letzte Handelstag der Aktien werde nach dem Vorliegen des rechtskräftigen Entscheides im Kraftloserklärungsverfahren festgelegt, so die Meldung. Das Kraftloserklärungsverfahren war bereits Anfang März 2017 eingeleitet worden.

an/cf

(AWP)