Das Gebührenurteil des BGH hat die Branche in Aufregung versetzt. Die Karlsruher Richter hatten Ende April in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen, urteilte der BGH (Az.: XI ZR 26/20). Viele Bankkunden können nun einen Teil zu viel gezahlter Gebühren zurückfordern, nach Einschätzung der Stiftung Warentest rückwirkend bis zum 1. Januar 2018./ben/stw/mis

(AWP)