Der neue GAV soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten und vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt werden, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der Gewerkschaft Syndicom sowie von Contactswiss und Callnet.ch vom Donnerstag.

Verbesserungen seien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht worden, indem der Vaterschaftsurlaub auf zwei Wochen und der Mutterschaftsurlaub auf 16 Wochen erhöht worden seien. Weiter hätten die Sozialpartner eine grundsätzliche Regelung von Homeoffice vereinbart.

Der Schutz der Arbeitnehmenden werde in Bezug auf ihre Privatsphäre und ihre Daten gestärkt. Zusätzlich werde der Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung weiter ausgebaut.

Mit dem neuen GAV würden auch die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen verstärkt. Dazu gehöre, dass die gesetzlichen Kontrollen der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern unter Einbezug der Personalvertretung und der Gewerkschaft Syndicom durchgeführt werden müssten. Allfällige Lohnungleichheiten könnten zudem bei den Lohnverhandlungen in Form von Lohnmassnahmen berücksichtigt werden.

(AWP)