Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten der Beschäftigten und den Lohnnebenkosten zusammen. In dem nur bis zum dritten Quartal 2020 vorliegenden EU-Vergleich werden der Öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen nicht berücksichtigt. Mit einer Steigerung um 1,9 Prozent lag Deutschland hier über dem EU-Schnitt von 1,6 Prozent. Im Euro-Währungsgebiet waren die Kosten um 1,4 Prozent gestiegen./ceb/DP/eas
(AWP)