Seit Mitte Juli hält ChemChina über 98% des Basler Konzerns. Die Voraussetzung ist somit erfüllt, dass die restlichen 2% der Aktien vom Gericht für kraftlos erklärt werden können. Bekanntlich soll Syngenta in Folge der Übernahme von der Börse genommen werden. Anfangs dieser Woche ist Syngenta bereits von gewissen Kotierungs-Publikationspflichten befreit worden.
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(AWP)