Das Unternehmen hatte nach Angaben der Behörde bei seinen Vertragshändlern darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten wurden. Teilweise sei auch konkret eine Anhebung der Verkaufspreise vereinbart worden. "Das geht zu Lasten des Preiswettbewerbs und grundsätzlich zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte Mundt.
Die Einhaltung der Preisabsprachen sei von Bose-Mitarbeitern auch kontrolliert worden. Die Händler selbst hätten Bose dabei dadurch unterstützt, dass sie sich bei dem Unternehmen über in ihren Augen zu niedrige Verkaufspreise anderer Vertragshändler beschwerten.
Der Fall steht in einer Reihe mit Bussgeldern, die die Behörde in jüngster Vergangenheit gegen Hersteller von Musikinstrumenten und Schulranzen verhängt hatte. "Die Botschaft ist klar: Vertikale Preisbindung wird nicht toleriert und konsequent verfolgt", sagte Mundt.
Bei der Bussgeldfestsetzung sei berücksichtigt worden, dass Bose mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert habe und das Bussgeld akzeptiert habe, betonte die Behörde. Der Bussgeldbescheid ist rechtskräftig. Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018./rea/DP/ngu
(AWP)