Insgesamt wurden im vergangenen 171 100 Sanktionen - Kürzungen der Leistungen - gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen. 127 000 erfolgten wegen Melde- oder Terminversäumnissen, nur 18 400 wegen der Weigerung, einen Job oder etwa eine Fortbildungsmassnahme anzunehmen. Damit waren lediglich 0,9 Prozent der Hartz-IV-Empfänger von Sanktionen betroffen, nach 3,1 Prozent im Jahr zuvor.

2020 waren es den Angaben der Bundesagentur zufolge insgesamt 635 700 Sanktionen weniger als 2019. Normalerweise wird erfahrungsgemäss ein Grossteil von ihnen ausgesprochen, weil Hartz-IV-Empfänger vereinbarte Termine beim Jobcenter nicht einhalten. Da diese Termine wegen der Kontaktbeschränkungen ohnehin wegfielen und bestenfalls durch Telefon- oder Videokontakte ersetzt wurden, entfiel häufig auch der Grund für Sanktionen.

Über die Frage, ob Hartz-IV-Empfänger überhaupt mit Abzügen wegen Verfehlungen bestraft werden sollten, hatte es lange politischen Streit gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2019 klargestellt, dass Sanktionen rechtens sind, sie aber gleichzeitig auf maximal 30 Prozent der Bezüge gedeckelt./dm/DP/jha

(AWP)