"Wir sind ausserdem der Meinung, dass diese Informationen für die Ausübung unserer Aktionärsrechte an der Generalversammlung vom 29. April unerlässlich sind", so Ethos weiter. Am Antrag beteiligt seien im übrigen weitere Institutionen, darunter etwa die Pensionskassen des Bundes, der Post oder der Stadt Zürich.
Laut Ethos gab es in den letzten Wochen "mehrere Gespräche" mit der Bank. Die Credit Suisse sei auch einverstanden gewesen, sämtliche Fragen zu beantworten. Und Ethos wiederum habe sich bereit erklärt, den Antrag auf Sonderprüfung zurückzuziehen, "falls bestimmte Antworten der Credit Suisse von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft würden".
Die Erstellung eines solchen sogenannten "Negative-Assurance"-Verfahrens habe von der Bank jedoch nicht zugesichert werden können. Daher bleibe der Antrag auf eine Sonderprüfung bestehen. "Ein solches Vorgehen wäre einfacher und schneller als eine Sonderprüfung und könnte bestimmte Zweifel ausräumen", bedauert Ethos.
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(AWP)