Dextro Energy berief sich unter anderem auf eine wissenschaftliche Expertise, die den Nutzen von Traubenzucker für körperliche Betätigung bestätigte. Die Kommission hielt dagegen, die Werbesätze verwirrten Verbraucher. Denn grundsätzlich werde empfohlen, weniger Zucker zu sich zu nehmen.

Schon in der ersten Instanz hatte das EU-Gericht der Kommission Recht gegeben. Dextro Energy legte Rechtsmittel ein und warf der Kommission Ermessensfehler und falsche Gewichtung vor. Der EuGH liess dies aber nicht gelten.

In einer europäischen Verordnung ist genau festgelegt, welche Art gesundheitsbezogener Angaben Unternehmen verwenden dürfen. Für die Zulassung dieser Werbesprüche ist die EU-Kommission zuständig. Glukose ist dort nicht aufgeführt./maf/DP/she

(AWP)