Hintergrund: Google hatte für Android ungefähr 11 000 Zeilen Software-Code der Programmiersprache Java verwendet. Oracle, das Java 2010 mit der Übernahme von Sun Microsystems gekauft hatte, hatte Google noch im selben Jahr verklagt. Der zuständige Richter hatte zunächst entschieden, dass die Java-Schnittstellen grundsätzlich nicht urheberrechtlich schützbar gewesen seien. In Berufungsverfahren wurde dieses Urteil jedoch gekippt. Die Richter des Supreme Courts entschieden jetzt mit sechs zu zwei Stimmen zugunsten von Google./hbr/DP/he

(AWP)