Pflegefachleute und Gewerkschaften gehen von einigen Hunderttausend ausländischen Betreuungskräften für pflegebedürftige Menschen in deutschen Haushalten aus. Ihre Arbeitsbedingungen seien oft prekär.

Für den Präzedenzfall beim Bundesarbeitsgericht sorgte eine Frau aus Bulgarien, die nach eigenen Angaben eine mehr als 90 Jahre alte Seniorin in deren Berliner Wohnung 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche betreut hat. In ihrem Vertrag stand eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich.

Die Höhe der Nachzahlung, die die Klägerin von ihrer bulgarischen Firma erhalten muss, soll vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erneut geprüft werden, entschieden die Bundesrichter. Sie verwiesen den Fall der Frau, die als "Sozialassistentin" in Bulgarien eingestellt und 2015 nach Deutschland vermittelt worden war, an das Landesarbeitsgericht zurück./rot/DP/eas

(AWP)