Die Swisscom verkaufte im Mai 2008 ihre Beteiligung von 28 Prozent an der Belgacom International Carrier Services NV für 20,4 Millionen Euro an ihre Tochtergesellschaft Swisscom Belgium NV. Der Preis entsprach dem Buchwert.

In Belgien sollte die Differenz zwischen dem Buchwert und dem höheren Verkehrswert zu einem Satz von 34 Prozent versteuert werden. Die Swisscom ergänzte den ursprünglichen Kaufvertrag deshalb 2009, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Die Swisscom erhöhte den Verkaufspreis deshalb um 87,6 auf 108 Millionen Euro.

Für die Berechnung der direkten Bundessteuer sowie der Kantons- und Gemeindesteuer legte die Steuerverwaltung fest, dass es sich bei den nachträglich bezahlten 87,6 Millionen Euro um eine Gewinnausschüttung handelt und nicht um eine Beteiligungsveräusserung.

Entsprechend veranlagte die Berner Steuerverwaltung die Swisscom für 2009 mit einem steuerbaren Gewinn von rund 471 Millionen Franken für die Kantons- und Gemeindesteuern und einen von 1,3 Milliarden für die direkte Bundessteuer. (Urteil 2C_557/2017 vom 07.08.2018)

(AWP)