Man sei gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts, die Anklage wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen der Ermittlungen gegen Lafarge SA beizubehalten, hiess es. "Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Vorwurf nicht gegen die Lafarge SA erhoben werden sollte", schrieb Holcim in einer Reaktion nach dem Gerichtsentscheid.

Es sei wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser Entscheidung nicht um ein Urteil handle. "Es geht darum, den Umfang der untersuchten Anklagepunkte zu bestimmen", schrieb Holcim.

"Die Vorfälle bei Lafarge SA wurden unserem Verwaltungsrat zum Zeitpunkt der Fusion im Jahr 2015 verschwiegen und widersprechen unseren Werten in jeder Hinsicht", erklärte Holcim. Lafarge SA gehe mit dieser Altlast verantwortungsvoll um und arbeite weiterhin uneingeschränkt mit den Behörden zusammen.

jb/tv

(AWP)