Der Kläger sieht durch Arbeitsanweisungen mit Formulierungen wie "Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in" seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Landgericht Ingolstadt folgte dem nicht. Der VW-Mitarbeiter müsse die Gender-Vorgaben bei Audi nicht aktiv befolgen, und eine bloss passive Betroffenheit reiche nicht. Es gebe für ihn kein Recht, "in Ruhe gelassen zu werden", hatte der Vorsitzende Richter erklärt. Audi sieht die Sprachvorgaben als Zeichen für Gleichberechtigung und Ausdruck für die Vielfalt der Geschlechter./rol/DP/stw
(AWP)