Mit jenem Urteil hatte das Obergericht die von den Gläubigern von Meyer Burger beschlossenen Anpassungen der Bedingungen der 100 Mio-CHF-Wandelanleihe mit Fälligkeit 2020 genehmigt. Das Urteil unterstützte damit die Beschlüsse der Versammlung der Wandelanleihegläubiger vom 25. November 2016. Die Änderungen der Anleihenbedingungen treten nun am 17. März 2017 in Kraft.

Die Versammlung der Wandelanleihegläubiger hatte im November 2016 den von Meyer Burger beantragten Anpassungen - namentlich Streichung des Investor Put, der Erhöhung des Zinssatzes und der Reduktion des Wandelpreises - zugestimmt.

cf/ra

(AWP)