Schon bisher hatte die Schweizer Börse Prospekte für bei ihr gehandelte Effekten geprüft. Das neue Gesetz verlangt nun, dass eine Prospektprüfstelle von der Finma lizensiert ist. Aus diesem Grund hat die Regulierungsstelle der Schweizer Börse ein Gesuch für die Zulassung eingereicht, wie sie am Freitag in einem Communiqué bekannt gab.

Ein Prospekt muss die Angaben enthalten, die für einen Entscheid der Anleger wesentlichen sind, namentlich Informationen zum Emittenten und zu den mit den Effekten verbundenen Rechten, Pflichten und Risiken. Die Prospektprüfstelle prüft die Prospekte und kann Nachbesserungen verlangen, wenn sie feststellt, dass ein Prospekt den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. Ebenso kann sie auf Gesuch hin über gewisse Vorab-Entscheide und Ausnahmen entscheiden.

Neben der Schweizer Börse dürfte auch die Berner Börse BX ein Gesuch für eine Genehmigung als Prüfstelle bei der Finma einreichen, wie die BX selbst auf ihrer Homepage schreibt.

jb/ys

(AWP)