Ursprünglich war die Nennwertrückzahlung für den 9. Juli vorgesehen gewesen. Die Aktionäre von U-blox hatten an der Generalversammlung im April für das Geschäftsjahr 2019 eine Ausschüttung von 0,60 Franken pro Aktie genehmigt.
ys/ra
(AWP)
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Ursprünglich war die Nennwertrückzahlung für den 9. Juli vorgesehen gewesen. Die Aktionäre von U-blox hatten an der Generalversammlung im April für das Geschäftsjahr 2019 eine Ausschüttung von 0,60 Franken pro Aktie genehmigt.
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