Die Genfer Behörde (PCTN) habe zudem keine Zuständigkeit, die Zahlung von solchen Beiträgen zu verordnen, oder eine unmittelbare Anstellung aller Fahrer durch Uber BV zu veranlassen, schrieb der Fahrdienst weiter.
Das Bundesgericht hatte am Vortag entschieden, dass Uber in Genf unter des Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt. Der Fahrdienst muss seine Fahrer wie Angestellte behandeln und nicht wie Selbständige. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Uber Switzerland und der niederländischen Uber BV gegen ein entsprechendes Urteil des Kantonsgerichts abgewiesen.
Der Kanton Genf begrüsste den Entscheid: Das Urteil des Bundesgerichts sei "ein grosser Fortschritt für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, den Schutz der Arbeitnehmer und den Kampf gegen unlauteren Wettbewerb", sagte die Genfer Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) am Freitag an einer Medienkonferenz.
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(AWP)