So hatten Gläubiger und Banken Ende 2016 grünes Licht für die Anpassung der Bedingungen der Wandelanleihe und die Verlängerung von Kreditverträgen gegeben - unter der Voraussetzung, dass die Kapitalerhöhung zustande komme. Letzteres gelang. Im Januar genehmigte das Berner Obergericht dann die Anpassungen der Wandelanleihe. Und ebenfalls im Januar setzte Meyer Burger den neuen Wandelpreis für die 2020 fällige 100-Mio-CHF-Wandelanleihe fest.

Basierend auf dem neuen Wandelpreis von 0,98 CHF könnten bei einer vollständigen Wandlung der Wandelanleihe bis zu gut 102 Mio neue Namenaktien der Meyer Burger Technology AG ausgegeben werden, hiess es damals.

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(AWP)