Die Aktionäre Sentis Capital PCC, die Zürcher Kantonalbank, der Astaris Capital European Opportunities Master Fund Limited und die IBH Beteiligungs- und Handelsgesellschaft sowie alle anderen Investoren sind laut der Übernahmekommission kein Gruppe und müssen daher auch kein Pflichtangebotangebot unterbreiten.

Meyer Burger müsse der UEK aber eine Kopie sämtlicher genannten Personen mit Blick auf die Kapitalerhöhung geschlossenen Verträge, insbesondere die PIPE and Backstop Commitment Agreements, zukommen lassen. Zudem müsse das Unternehmen eine allfällige Stellungnahme ihres Verwaltungsrates, das Dispositiv der vorliegenden Verfügung und den Hinweis auf die Möglichkeit der qualifizierten Aktionäre, Einsprache gegen diese Verfügung zu erheben, veröffentlichen.

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(AWP)