Der Vorsitzende Richter Joachim Matz liess bei der Verhandlung am Dienstag keine klare Tendenz erkennen. Er sagte zwar, dass man zur rechtlichen Bewertung nicht im Rückblick ("ex post") auf die Geschäfte blicken sollte, sondern "ex ante". Es ist aus seiner Sicht also ausschlaggebend, ob den Beteiligten schon in der damaligen Zeit - vor allem am Ende der Nuller Jahre - klar gewesen sei, wie rechtlich fragwürdig die Geschäfte waren. Damals seien die Bedenken zu Cum-Ex "nicht derart virulent offengelegt" gewesen wie heute, sagte der Richter. Zugleich betonte er aber: "Wir befinden uns in einem offenen Entscheidungsfindungsprozess."

Der zunächst festgelegte Streitwert liegt bei rund 193 000 Euro. Der Betrag könnte allerdings noch deutlich steigen, sollte das Gericht Portigon zur Auskunft verdonnern. Zudem könnte das Verfahren eine Signalwirkung haben für andere Anleger. Portigons Anwälte wollen, dass die Klage abgewiesen wird. Vor dem Gerichtstermin wollte sich das Finanzinstitut nicht zu seinem inhaltlichen Standpunkt zur Klage äussern, beim Verhandlungstermin hielten sich dessen Anwälte zurück.

Aus Sicht der Kläger, zu denen der Berliner Investor Malte Daniels gehört, hätte die damalige WestLB nie Cum-Ex-Geschäfte mit der Absicht der Erstattung von Steuern, die tatsächlich nie gezahlt worden waren, tätigen dürfen - schliesslich seien solche Geschäfte illegal gewesen. Die Folgen von derlei unseriösen Machenschaften hätten die Anleger also nicht treffen dürfen, argumentieren die Kläger. Die Genussscheine, die sie hielten, verloren wegen der Rückstellungen für die Steuernachzahlungen deutlich an Wert.

Kläger Daniels zeigte sich nach der Verhandlung zuversichtlich, dass eine Pflichtverletzung der Bank nachgewiesen werden könne. Am 21. September soll weiterverhandelt werden. Bis dahin dürfte der Bundesgerichtshof in einem separaten Cum-Ex-Strafverfahren ein finales Urteil gesprochen haben. Mit diesem ursprünglich beim Bonner Landgericht angesiedelte Verfahren haben zwar WestLB und Portigon nichts zu tun. Dennoch liess der Düsseldorfer Richter erkennen, dass die Karlsruher Bewertung des Sachverhalts Cum-Ex von Interesse sei.

Noch nicht vom Tisch sind Anträge der Kläger auf Zeugenladungen. Der einstige NRW-Finanzminister und heutige SPD-Chef Norbert Walter-Borjans, dessen Vorgänger als Minister, Helmut Linssen (CDU), und diverse Ex-Vorstandsmitglieder der WestLB sollen vor Gericht aussagen und ihr Wissen über die damaligen Cum-Ex-Geschäfte offenlegen.

Die Situation bei der landeseigenen WestLB-Nachfolgerin ist angespannt. 2020 hatte Portigon einen Verlust von 600 Millionen Euro ausgewiesen und dies mit Änderungsbescheiden des Finanzamtes Düsseldorf "im Zusammenhang mit Dividendenarbitragegeschäften der ehemaligen WestLB" begründet. Danach kam eine Finanzspritze über 160 Millionen Euro vom Land NRW.

Bei Cum-Ex handelt es sich um ein Geschäft mit Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch. Beteiligte liessen sich Steuern erstatten, die gar nicht gezahlt worden waren. Dadurch verlor der Fiskus Milliarden. Aus Sicht des Landgerichts Bonn war Cum-Ex eine Straftat und nicht bloss dreiste Abzocke im rechtlichen Graubereich. Das letzte Wort hat der BGH.

Die WestLB - die Kurzform steht für Westdeutsche Landesbank - war in der Finanzkrise tief in die roten Zahlen gerutscht und 2012 auf Druck der EU-Kommission zerschlagen worden. Die Portigon AG ist Rechtsnachfolgerin der WestLB./wdw/DP/stw

(AWP)