Wiener Anwälte hatten eine Musterklage auf Schadenersatz eingebracht. Braun hatte dagegen argumentiert, dass er wegen seiner andauernden U-Haft in Bayern nicht mehr in seinem Heimatland wohnt. Nun stellte das Tiroler Gericht fest, dass die Zivilklage in Österreich zulässig ist. Die Wiener Kanzlei Aigner/Lehner/Zuschin vertritt nach eigenen Angaben hunderte Wirecard-Anleger, die vor Gericht in München und nun teilweise auch in Österreich um ihr verlorenes Geld kämpfen.

Ermittler werfen Braun und anderen Wirecard-Managern gewerbsmässigen Bandenbetrug vor. Sie sollen Banken und Investoren mit Hilfe manipulierter Bilanzen um drei Milliarden Euro geprellt haben./al/DP/jha

(AWP)