Unter den 1600 Klagewilligen befinden sich 100 Vertreter von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), wie Alex von Hettlingen, Sprecher der SKS, am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.

Um genügend Rückhalt für die Schadenersatzklage gegen den Generalimporteur Amag und VW zu haben, wollte die SKS bis Mitte November 2'000 Klagewillige an Bord haben. "Wir sind überrascht von der grossen Nachfrage und überzeugt, dass wir die 2'000 rechtzeitig erreichen", führte von Hettlingen aus.

Viele Besitzer der Marken VW, Skoda und Audi hätten sich sehr erleichtert gezeigt, dass sich die SKS einsetze und das Prozessrisiko übernähme.

3'000 BIS 7'000 CHF PRO AUTOBESITZER

Das Klageprojekt wendet sich an rund 180'000 betroffene Autobesitzer in der Schweiz. Die SKS geht von rund 15 Prozent des Kaufpreises aus, den die Autobesitzer zu viel bezahlt haben dürften und die deshalb als ihr Schaden angesehen werden. Demnach sollen die Fahrzeughalter Anspruch auf je 3'000 bis 7'000 CHF Schadenersatz haben.

Die Schadenersatzklage will die SKS bis Ende Jahr einreichen, weil ab Januar die Ansprüche der betroffenen Halterinnen und Halter zu verjähren drohen.

Bereits letzte Woche hatten die Konsumentenschützer beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Verbandsklage gegen Amag und den Volkswagenkonzern eingereicht. Die Klage lautete auf widerrechtliche Täuschung bei den Abgas-Manipulationen.

EUROPÄISCHE SAMMELKLAGE

Auf grosse Resonanz gestossen ist auch die Aktion der Westschweizer Konsumentenorganisation Fédération romande des consommateurs (FRC). Sie beteiligt sich an einer europäischen Sammelklage gegen VW. Für diese können sich betroffene VW-Kunden hierzulande seit Montag über das Onlineportal frc.ch auf der Plattform myRight registrieren.

"Unsere Partner von myRight haben an einem Tag 600 Einschreibungen registriert", sagte Florence Bettschart, Politik- und Rechtsleiterin von FRC, gegenüber der sda.

ZWEIMAL SCHADENERSATZ GEHT NICHT

Theoretisch können sich Betroffene zwar bei beiden Klagen anmelden. Trotzdem besteht nur ein einmaliger Anspruch auf Schadenersatz, wie Cécile Thomi, Leiterin Recht der SKS, erklärt. Zwei Schadenersatzzahlungen einzufordern, wäre nicht rechtens.

Die Frage, was mit den Verlieren passiert, falls in der Schweiz eine Schadenersatzklage durchkommt und die andere nicht, steht laut Thomi nicht im Vordergrund. Im Moment sei es zentral, sich bis Ende Jahr einer Klage anzuschliessen. Denn nur dadurch könne die Verjährungsfrist für Ansprüche per Anfang 2018 unterbrochen werden.

(AWP)