Brisant ist das Verfahren vor allem deswegen, weil die EU-Kommission nach einer Einigung der Staats- und Regierungschefs eigentlich erst dann tätig werden soll, wenn der Europäische Gerichtshof über eine Klage von Ungarn und Polen gegen die neue Regelung entschieden hat. Mit diesem Zugeständnis waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade von wichtigen EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Konkret soll nun Parlamentspräsident David Sassoli die Kommission auf der Grundlage von Artikel 265 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auffordern, den neuen Mechanismus sofort zu nutzen. Sollte die Behörde dann innerhalb von zwei Monaten nicht zufriedenstellend reagieren, könnte offiziell Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben werden. Dieser müsste dann entscheiden, ob die Kommission handeln muss oder ob sie sich an den Beschluss der Staats- und Regierungschefs halten kann.

Der Entschliessungsantrag für das Untätigkeitsverfahren wurde am Donnerstagmittag mit breiter Mehrheit angenommen. 506 Abgeordnete stimmten dafür, 150 dagegen und 28 enthielten sich. Der Text war zuvor von Vertretern der christdemokratischen EVP, der Sozialdemokraten, der Liberalen, Grünen und Linken ausgehandelt worden./aha/DP/fba

(AWP)