Nach der Entscheidung aus Karlsruhe kann Deutschland die rechtliche Grundlage für den EU-Haushalt und für das 750 Milliarden Euro schwere Corona-Wiederaufbauprogramm ratifizieren, genannt Next Generation EU. Der dagegen gerichtete Eilantrag wurde abgewiesen. Damit kann Deutschland den Zeitplan einhalten, der eine Ratifizierung vor Ende Juni vorsieht. Über die eigentliche Verfassungsklage ist damit allerdings noch nicht entschieden. (Az. 2 BvR 547/21)

Das Gericht hatte die deutsche Ratifizierung am 26. März vorläufig gestoppt. Das schürte in der EU Sorgen, dass der Zeitplan für die Corona-Hilfen ins Rutschen kommen könnte. Das Geld soll dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür wollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen./vsr/DP/mis

(AWP)