Dem Unternehmen wird laut Mitteilung der Börsenaufsicht SER vom Dienstag insbesondere vorgeworfen, nicht alle Vorkehrungen getroffen zu haben, um eine Verletzung der entsprechenden Vorschriften zu verhindern. Dies habe zumindest in zwei Fällen zu einer verspäteten Publikation geführt. Die SER stuft das Verhalten als "insgesamt grobfahrlässig" ein.

Dabei sei allerdings zu berücksichtigen, dass gegen die Firma Asmallworld, welche ein soziales Netzwerk für Gutbetuchte betreibt, seit der Kotierung (März 2018) keine Sanktionen verhängt worden seien und die Gesellschaft in der Zwischenzeit Massnahmen zur Vermeidung von Verfehlungen getroffen habe.

Die Einsicht in die Verfehlungen und die "hohe Kooperationsbereitschaft" nach den eingetretenen Verletzungen hätten sich strafmindernd ausgewirkt.

Wie Asmallworld in einer eigenen Mitteilung schreibt, wird die Busse vom Verwaltungsrat übernommen, "um das Unternehmen nicht zu belasten". Man bedaure, dass es zu dieser Sanktion gekommen sei, akzeptiere aber den Sanktionsentscheid vollumfänglich.

uh/tt

(AWP)