In einem am (gestrigen) Dienstag publizierten Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Namen von Dritten bei der Weitergabe von Steuerdaten an ausländische Behörden unkenntlich gemacht oder die Betroffenen vor der Übermittlung informiert werden müssen. Das Gericht stellte sich damit gegen die Steuerverwaltung und das Finanzdepartement.

Zweifellos werde die Arbeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) durch das Bundesverwaltungsgericht erschwert, räumt der Bankpersonalverband ein. Der Schutz der Mitarbeitenden sei aber höher zu werten, weshalb der Entscheid korrekt sei, gibt er sich überzeugt.

Die ESTV könne diesen Entscheid noch an das Bundesgericht weiterziehen, schreibt der Personalverband weiter. Trotzdem sollten die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts ab sofort umgesetzt werden, zudem solle das ESTV auch diejenigen Mitarbeitenden informieren, deren Namen bereits in einem solchen Verfahren geliefert worden seien.

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(AWP)