Die EU hatte die Anerkennung der Börsenäquivalenz per Ende Juni 2019 bekanntlich auslaufen lassen, worauf die Schweiz auf diesen Zeitpunkt die Schutzmassnahme gegenüber der EU aktivierte. Diese zielt auf den "Schutz und Erhalt einer funktionsfähigen Schweizer Börseninfrastruktur als wesentliches Element des Schweizer Finanzplatzes" ab. Sie schafft unter anderem eine Grundlage, damit Wertpapierfirmen aus der EU trotz Wegfall der Börsenäquivalenz weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen handeln können.
Sie gilt derzeit befristet bis Ende 2021, wobei der Bundesrat sie nur einmalig verlängern kann und er der Bundesversammlung ab Inkrafttreten der Verlängerung innert sechs Monaten den Entwurf für eine gesetzliche Grundlage unterbreiten muss. Andernfalls würde die Schutzmassnahme automatisch ausser Kraft.
Da die Schutzmassnahme weiterhin nötig seien, habe der Bundesrat nun beschlossen, die bestehende Schutzmassnahme zu verlängern und für deren Überführung in das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) die Vernehmlassung zu eröffnen, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates. Die Massnahmen würden vorerst für eine Dauer von fünf Jahren gelten, könnten aber jederzeit früher deaktiviert werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. März 2022.
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(AWP)