Der Grund dafür ist die von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) vorgeschlagene Selbstregulierung, die der Bundesrat als wirksam und zielführend erachte, wie die Landesregierung mitteilte.
Unter dem Eindruck von drohenden Eigenmittelvorschriften hatte die Bankiervereinigung im Juli entsprechende Vorschläge gemacht. Demnach wollen Schweizer Banken bei der Hypothekenvergabe für Miethäuser oder weitere Renditeobjekte von den Kreditnehmern künftig Eigenmittel von mindestens 25 Prozent des Belehnungswerts verlangen - statt nur 10 Prozent wie bisher.
Ausserdem sollen die Kreditnehmer ihre Hypothekarschuld innert maximal 10 Jahren (bisher 15) auf zwei Drittel des Belehnungswertes amortisieren.
Renditeliegenschaften sind Immobilien, die von Investoren als Geldanlage gehalten werden - etwa Mehrfamilienhäuser. Angesichts der tiefen Zinsen haben institutionelle Anleger in den letzten Jahren verstärkt Wohnungen gekauft und weitervermietet, was Sorgen vor einer Blase schürte.
Entlastung für kleinere Institute
Abgesehen davon hat der Bundesrat in anderen Bereichen die Eigenmittelveordnung geändert. Sie vereinfache nun etwa ab dem 1. Januar 2020 die Anforderungen für bestimmte kleine Banken und Wertpapierhäuser, hiess es.
Zudem stelle die Verordnung die Kapitalisierung der Stammhäuser der systemrelevanten Banken für den Krisenfall sicher, also für Credit Suisse und UBS sowie in reduziertem Mass für Postfinance, Raiffeisen und ZKB.
Konkret sollen laut dem Bundesrat die Neuerungen im Einklang mit einem internationalen Standard des Financial Stability Board (FSB) sicherstellen, dass insbesondere in den Stammhäusern ("Parent-Banken") und in den Schweizer Einheiten ausreichend Kapital für den Krisenfall vorhanden sei.
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(AWP)