In erster Instanz gab das Landgericht München der ECC Recht - Nespresso ging daraufhin in Berufung. Aufgrund von geänderten Anträgen der Vertreter von ECC erbaten die Anwälte von Nespresso am Donnerstag eine Frist, um Stellung zu nehmen. Gegebenenfalls wird dann noch einmal nachverhandelt, bevor die Entscheidung verkündet wird./kam/DP/jha

(AWP)