Die Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht AOOS hat per 27. Oktober 2020 die Bewilligung als fünfte Aufsichtsorganisation (AO) erhalten, wie die Finma schreibt. Zudem erhalte sie die Anerkennung als Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Geldwäschereigesetz (GwG).

Bereits am 19. Oktober 2020 hat die Finma laut den Angaben die PolyReg Services GmbH mit Sitz in Zürich als Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und Kundenberater zugelassen. Damit sei die PolyReg Services die dritte Registrierungsstelle nach Fidleg.

Voraussetzungen erfüllt

Mit den Zulassungen seien alle institutionellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Finanzinstitutsgesetzes (Finig) und des Finanzdienstleistungsgesetzes (Fidleg) gegeben, schreibt die Finma. Dabei bestünden unterschiedliche Fristen: Vermögensverwalter und Trustees müssen bis Ende 2022 eine Bewilligung der Finma beantragen und dafür nachweisen, dass sie einer AO angeschlossen sind. Bislang hat die Finma elf Vermögensverwalter bewilligt.

Kundenberaterinnen und Kundenberater von nicht prudenziell beaufsichtigten Finanzdienstleistern haben sich derweil bis am 20. Januar 2021 in ein Beraterregister der drei Registrierungsstellen einzutragen. Die Registrierungsstellen müssen prüfen, ob die eingetragenen Kundenberater über die notwendigen Aus- und Weiterbildungen verfügen.

Des weiteren stehen den Finanzmarktteilnehmern für die vorgängige Prüfung von Prospekten zwei Prüfstellen zur Verfügung. Vor einem öffentlichen Angebot von Effekten oder einer Zulassung von Effekten zum Handel an einer Börse muss ab dem 2. Dezember 2020 ein Prospekt veröffentlicht werden.

Die Finma ist für die Zulassung der Registrierungs- und Prüfstellen, jedoch nicht für eine Beaufsichtigung dieser Stellen zuständig.

tp/ra

(AWP)