Bisher durften Gesellschaften, die von der Finma beaufsichtig werden, nur Ratings von öffentlich-rechtlichen Körperschaften in der Schweiz für aufsichtsrechtliche Zwecke verwenden. Neu werde die Anerkennung der Ratingagentur Fedafin dahingehend erweitert, dass Versicherungsunternehmen auch Ratings von staatsnahen und kommerziellen Unternehmen verwenden dürfen, wie die Finma mitteilt.

Weiterhin ausgeschlossen bleibe aber die Verwendung von Fedafin-Ratings für im Rahmen der Aufsichtsverordnung geltende Zwecke wie Bonitätseinschätzungen von Immobilien-, Beteiligungs-, Versicherungs-, Bank- oder ähnlichen Finanzdienstleistern. Damit räume die Finma Unklarheit bei der Verwendung von Bankenratings aus. Versicherer seien nun in der Lage, bei eigenen Bonitätseinschätzungen die Ratings von Banken als Informationsquelle zu nutzen.

Gleichzeitig betont die Finma aber, dass dabei eine ergänzende eigene Analyse durchzuführen sei. Eine direkte Übernahme von Bankenratings ohne weiterführende eigene Analysen bleibe verboten.

Am vergangenen Freitag hatte die Fedafin AG bereits die Erweiterung ihrer Ratinganerkennung mitgeteilt.

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(AWP)