Mit diesen Massnahmen will die Finma laut einer Mitteilung vom Donnerstag verhindern, dass Banken Wertberichtigungen zu spät bilden. Die neuen Ansätze zur Bildung von Wertberichtigungen seien proportional ausgestaltet. Nur systemrelevante Banken müssen laut Finma die erwarteten Verluste in ihren Kreditportfolios detailliert modellieren.

Als systemrelevant oder "too big to fail" (deutsch: zu gross zum Scheitern) werden in der Schweiz neben der UBS und der Credit Suisse auch Postfinance, Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank eingestuft.

Verordnung tritt 2020 in Kraft

Die Finma weist darauf hin, dass der neue Ansatz bei den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) bereits seit 2018 angewendet wird und in den US-GAAP Rechnungslegungsvorschriften per 2020 eingeführt werden. In den Schweizer Standards seien die neuen Ansätze zur Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken wesentlich einfacher und prinzipienbasierter.

Die neue Verordnung und das Rundschreiben treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Für die Bildung der Wertberichtigungen für erwartete Verluste oder allfälliger zusätzlicher Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken bestehe aber eine Übergangsfrist von maximal sechs Jahren, heisst es weiter.

sig/ra

(AWP)